Die Mitglieder der Bielefelder OGS-Trägerkonferenz fordern von der neuen Landesregierung eine gesetzliche Grundlage zur Regelung der Offenen Ganztagsschule in NRW.
Ein zukünftiges Gesetz bietet verbindliche und verlässliche Strukturen und Rahmenbedingungen zur Durchführung der OGS in allen Kommunen in NRW und schafft somit die Voraussetzung für einheitliche Bildungschancen für alle Kinder.
Es basiert:
- auf dem Bildungskatalog des Elementar- und Primarbereiches (Kita und Grundschule)
Es leitet daraus ab:
- die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen OGS – Platz (bei gleichzeitiger
- Wahlfreiheit der Eltern, solange der Ganztag nicht gebunden durchgeführt wird)
- verbindliche Qualitätsstandards für Gruppengrößen
- verbindliche Qualitätsstandards zu Gruppen- und Differenzierungsräumen
- die Sicherung einer verlässlichen und auskömmlichen Finanzierung
- das Fachkräftegebot und die Sicherung auskömmlicher tariflicher Bezahlung der Mitarbeitenden
Es verortet:
- die OGS verlässlich in einem der beiden Systeme (Schule oder Jugendhilfe) und stellt damit den rechtlichen Rahmen sicher
und es verpflichtet in der Folge:
- die Akteure der Systeme Schule (Schulamt, Schulaufsicht, Schulleitungen und Lehrer*innen) und Jugendhilfe (Jugendamt, Jugendhilfeträger, Mitarbeiter*innen) zu verlässlichen Kooperationen auf der Grundlage der jeweiligen Funktion